Drei Geschäfte – Dreimal Ja der SVP-Fraktion
Springereinsätze für Langzeitkranke verursachen der Stadt Wädenswil pro Jahr rasch einmal Kosten von rund CHF 2 Mio. Mit Weisung 17/2024 beantragt der Stadtrat daher eine Teilreform des Personal- und Besoldungsstatuts (PBS) zwecks Einrichtung eines sog. Case Managements. Dabei handelt es sich um eine externe, professionelle und unabhängige Begleitung und Betreuung von krankheits- oder unfallbedingt arbeitsunfähigen Angestellten mit dem Ziel, sie raschmöglichst und dauerhaft in den Arbeitsprozess zu reintegrieren und eine Invalidisierung zu vermeiden. Der Kanton Zürich bietet den Gemeinden diese Dienstleistung an, sodass sie keine neue Stelle dafür schaffen, sondern bei Inanspruchnahme des kantonalen Case Managements pro Fall bezahlen müssen. Gemäss Hochrechnung des Stadtrats lägen die Einsparungen im hohen sechsstelligen Bereich, auch wenn die Ausfalltage der Langzeitkranken dadurch nicht wegfallen. Die SVP-Fraktion hat die alljährlich um Millionenbeträge steigenden Personalkosten der Stadt wiederholt kritisiert. Sie unterstützt daher die Weisung 17/2024 einstimmig. Ebenso befürwortet sie den Antrag der vorberatenden Sach-kommission auf Präzisierung des juristischen Wortlauts im PBS. Deren Forderung nach einer periodischen Berichterstattung über die Wirkungen des Case Managements pflichtet die einstimmige SVP-Fraktion ebenfalls bei. Mit Weisung 22/2024 will der Stadtrat mehrere Liegenschaften vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen transferieren. Sie alle werden bereits für öffentliche Zwecke (nicht renditeorientierte Alters-wohnungen, schulische Nutzung, Freizeitaktivitäten für die Bevölkerung) genutzt. Das kantonale Gemeindegesetz verlangt eine entsprechende Umbuchung. Selbst wenn dadurch kein Geld fliesst, steigt die Nettoschuld der Stadt per 31. Dezember 2024 um ca. CHF 2.4 Mio. Die einstimmige SVP-Fraktion heisst die Weisung 22/2024 gut, appelliert jedoch in Einklang mit der GRPK, an den Stadtrat, er solle die Liegenschaftenstrategie per Ende 2025 endlich abschliessen, damit Klarheit über den Nutzen sämtlicher Immobilien besteht. Denn zumindest zwei der fraglichen Liegenschaften scheinen für die Erfüllung öffentlicher Zwecke ungeeignet. Beim letzten zur Debatte stehenden Geschäft (Weisung 24/2024) geht es um die Neufestsetzung und Ergänzung von Waldabstandslinien zwecks Abgrenzung von Bauzonengebiet. Involviert sind rund 100 Grundstücke. Von drei Einwendungen betroffener Anlieger konnten deren zwei berücksichtigt werden. Die einhellige SVP-Fraktion stimmt der Weisung 24/2024 zu und stellt dabei mit Genugtuung fest, dass der Stadtrat den Rechten der Grundeigentümer offensichtlich gebührend Rechnung getragen hat.
Charlotte M. Baer, SVP-Fraktionschefin