Neue Bau- und Zonenordnung: Eine Mammut-Vorlage im Endspurt
Anfangs März 2023 hatte der Stadtrat mit Weisung 9 dem Gemeinderat die Gesamtrevision der Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung, BZO) vorgelegt. In formeller Hinsicht geht es um die Zusammenführung und Harmonisierung der drei Erlasse von Wädenswil, Schönenberg und Hütten als Folge der Gemeindefusion von 2019 sowie um die Umsetzung übergeordneter Vorschriften der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung. Inhaltlich soll nebst der Erhaltung der vielfältigen Qualitäten der Stadt Wädenswil in ausgewählten Gebieten mittels Aufzonungen eine städtebaulich hochwertige Entwicklung gewährleistet werden. Die vorberatende Raumplanungskommission (RPLK), in der ausser der GLP alle Parteien vertreten sind, hat sich diese Aufgabe nicht leicht gemacht. Nach über vierzig Sitzungen präsentiert sie eine sorgfältig erarbeitete, ausgewogene Kompromissvorlage, welche in der SVP-Fraktion in weiten Teilen auf Zustimmung stösst. So unterstützt sie einhellig sämtliche einstimmigen Anträge der RPLK, ebenso einen Kompromissantrag zu Grünflächenziffern und zum ökologischen Ausgleich. Für die SVP muss eine BZO den Bedürfnissen möglichst aller Betroffenen gerecht werden – frei von Utopien und Schwarzmalerei. Auf übermässige Regulierungen ist zugunsten von Rechtssicherheit und Wahrung der Eigentumsgarantie zu verzichten. Demnach unterstützt die einstimmige Fraktion den RPLK-Mehrheitsantrag auf eine verschiedentlich schlankere Formulierung der neuen BZO. Im Lichte der Eigentumsgarantie spricht sich die SVP ferner für die Möglichkeit eines zweiten anrechenbaren Dachgeschosses aus. Vernünftig genutzt kann so Wohnraum erhalten oder geschaffen werden, ohne dass ein Haus neu gebaut werden muss, was dem Klima Sorge trägt. Zudem soll der Grundeigentümer frei bestimmen dürfen, wir er ein Dachgeschoss nutzen will. Aus analogen Überlegungen sollte weiter nur der eigentliche historische Kern der Stadt gemäss Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung (KOBI) der Kernzone zugewiesen werden. Die BZO muss nach Auffassung der SVP auch den Anliegen von Unternehmen und Gewerbe gerecht werden. In den vergangenen Jahren haben verschiedene (expandierende) Firmen die Stadt Wädenswil verlassen – u.a. solche aus der Gründerorganisation grow – da zeitnah kein geeignetes Bauland vorhanden war. Damit gehen Arbeitsplätze und Steuersubstrat verloren. Entsprechend unterstützt die SVP den Antrag des Stadtrats und der RPLK-Mehrheit, das Industrieareal «Tiefenhof/Blattmann» einer neuen Industriezone IGB zuzuweisen. Demnach entfiele freilich auch die Möglichkeit, dort preisgünstigen Wohnraum zu realisieren. Die Verdrängung des (unteren) Mittelstands durch immer mehr Wohnungen im Hochpreissegment ist für die SVP ein ernstzunehmendes Thema. Staatliche Vorschriften zu dessen Realisierung bei Neubauten sind indessen für die SVP-Fraktion kein gangbarer Weg. Zum einen ist es aufgrund der kostspieligen Bauvorschriften praktisch ausgeschlossen, Neubauten «günstig» zu errichten. Zum andern ist unklar, wie «günstig» bzw. «bezahlbar» zu definieren ist und wer Anspruch auf solche Wohnungen hat. Es bedürfte eines erheblichen Kontroll- und Verwaltungsaufwands. Für die SVP ist es jedoch nicht Aufgabe des Staates, vorzuschreiben, wer wie wo wohnen darf. Mit Weisung 20/2024 beantragt der Stadtrat einen Verpflichtungskredit von CHF 3‘761‘000 für den Zusammenschluss der Abwasserreinigungsanlagen (ARA) von Schönenberg und Rietliau (Wädenswil). Dieser Schritt war im Nachgang zur Gemeindefusion zu erwarten und hat in der SVP-Fraktion keine hohen Wellen geworfen. Sie sagt einstimmig Ja zum Kreditbegehren und begrüsst, dass der Stadtrat auch die Alternative eines Neubaus der ARA Schönenberg geprüft hatte, was freilich fast doppelt so viel kosten würde. Ferner wird in der Weisung klar dargelegt, dass es sich beim beantragten Kredit um eine neue einmalige Ausgabe handelt, welche in die Kompetenz des Gemeinderats fällt. Bedauerlich ist lediglich, dass der Stadtrat noch kein Konzept für die künftige Nutzung des ARA-Betriebsgebäudes in Schönenberg vorlegen kann, ist doch der Ablauf der Betriebsbewilligung per Ende 2025 schon lange bekannt.