Neues Trainingsfeld für den Fussballclub: Eigentor für den Gemeinderat vermeiden!
Mit Weisung 16/2023 beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat einen Kredit von CHF 1.9 Mio. +/-20% für den Bau eines vierten Trainingsplatzes mit Kunstrasen für den Fussballclub Wädenswil (FCW) auf der Sportanlage Beichlen. Realisiert werden soll dieser auf einer Parzelle, welche die Stadt Wädenswil bereits 2020 für CHF 1.8 Mio. erworben und im Finanzvermögen verbucht hatte. Schon damals war eine Nutzung für den FCW angedacht. Sollte der geplante Trainingsplatz nun realisiert werden, bedarf es einer Umbuchung des gekauften Grundstücks vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen. Die SVP-Fraktion will ein Eigentor für den Gemeinderat vermeiden und hat sich demzufolge kritisch mit der Vorlage auseinandergesetzt im Wissen, dass der FCW schon wiederholt namhafte Unterstützungsleistungen der öffentlichen Hand empfangen hatte. Nach einlässlichen Diskussionen, teilweise zusammen mit einer Delegation der FCW-Verantwortlichen und bestärkt durch einige zusätzliche Abklärungen der vorberatenden Sachkommission, stimmt die SVP-Fraktion der Weisung 16 grossmehrheitlich zu. So anerkennt sie, dass der Stadtrat zusammen mit der Weisung ein schon länger gefordertes Gesamtkonzept über künftige Erneuerungs- und Erweiterungsvorhaben für die Fussballinfrastruktur auf Beichlen präsentiert und mit einem Limit von total CHF 2.7 Mio. zulasten der öffentlichen Hand beziffert (die erwähnten CHF 1.8 Mio. für die Umbuchung der Parzelle nicht eingerechnet). Ferner konnte der FCW aufzeigen, dass seine Eigenleistungen über die vergangenen Jahre für die Wädenswiler Fussballinfrastruktur deutlich über CHF 1 Mio. liegen. Hinzu kommen die Finanzierung eines Platzwarts sowie der sog. kleine Unterhalt der Anlagen. Von der Stadt gewährte Darlehen wurden allesamt verzinst. Auch die Clubmitglieder werden eingebunden, zum einen finanziell mit einer Erhöhung der Mitgliederbeiträge, zum anderen mit Fronarbeit; bei Passivität oder Säumnis wird ein sog. Strafpenalty von CHF 100–200 erhoben. Zudem hat der Stadtrat endlich auch klar Stellung bezogen zur Frage der öffentlichen Zweckerfüllung von Sportinfrastruktur und damit zusammenhängend zur Gebundenheit der entsprechenden Ausgaben. Er präzisiert, dass es seinem Verständnis entspreche, Investitionen in Kapazitätssteigerungen für Sportanlagen (bspw. Clubhaus, Tribüne, Ersatzneubau Garderoben) auch inskünftig als neue Ausgaben mittels Weisung dem Gemeinderat zu unterbreiten, sofern diese die Finanzkompetenzen des Stadtrats übersteigen. Der demokratisch legitimierte Diskurs durch den Gemeinderat zur Frage der Notwendigkeit einer Investition, der Ausgewogenheit zu anderen Sportvereinen und der Ausbautiefe erachte er als sachdienlich. Schliesslich kommt das geplante Trainingsfeld sämtlichen FCW-Teams zugute und dient somit dem Breitensport, dessen Förderung die SVP durchaus positiv gewichtet.