Tiefenhof-Passerelle ist vorläufig reiner Wunschbedarf
Die SP Wädenswil verlangt mittels einer Volksinitiative in der Form der allgemeinen Anregung eine Fussgängerbrücke von der Tiefenhofstrasse über die Seestrasse und die Bahnlinie zum Seeweg. Damit soll insbesondere die Badewiese Seegüetli besser zugänglich gemacht werden. Für die Passerelle, welche spätestens fünf Jahre nach Einreichung der Initiative – also bis Ende 2026 – errichtet werden soll, sei ein Rahmenkredit von CHF 2.5 Mio. zu bewilligen. Der Stadtrat seinerseits will wegen der angespannten Finanzlage und des hohen Investitionsbedarfs auf das Vorhaben verzichten, für welches der Zeithorizont von fünf Jahren ohnehin viel zu knapp bemessen sei. Auch der geforderte Kredit dürfte kaum ausreichen. Ein ähnliches Bauvorhaben in Horgen kostete bspw. CHF 3.2 Mio. In einem ersten Schritt reagierte er daher Ende Juni 2022 mittels Weisung 2/2022 mit einem Gegenvorschlag, wonach stattdessen die Eigentümerin des
Tiefenhofareals in die Pflicht genommen werden soll: Im Zuge der BZO-Revision soll das Areal, wo zurzeit die Firma Blattmann angesiedelt ist, von einer Industrie- in eine Mischzone mit Wohnen und Gewerbe umgezont werden. Sollte die Grundeigentümerin dereinst die Parzelle neu überbauen wollen, sei sie mittels Gestaltungsplan zu verpflichten, einen «möglichst direkten Zugang für Fussgängerinnen und Fussgänger über die Seestrasse und die Bahngeleise zum See» zu gewährleisten. Finanziert würde das Vorhaben über den Mehrwertausgleichsfonds. Ende März 2023 vollzog der Stadtrat dann aber eine überraschende Kehrtwende: Das fragliche Industrieareal soll nun doch in der Industriezone belassen werden; die Weisung 2/2022 wurde zurückgezogen. Mit der nun zur Debatte stehenden Weisung 10/2023 bezieht der Stadtrat erneut Stellung zur Volksinitiative der SP, von deren Notwendigkeit er sich wenig überzeugt zeigt. Er lehnt sie
daher nach wie vor ab, verzichtet indessen auch auf einen Gegenvorschlag – im Wesentlichen aus denselben Überlegungen, wie in Weisung 2/2022. Zudem sei die hängige BZO-Reform kaum mit den einzelnen Verfahrensschritten einer Volksinitiative zu koordinieren. Die einstimmige SVP-Fraktion anerkennt zwar, dass der Fussgängerübergang Tiefenhof im kommunalen Verkehrsrichtplan eingetragen ist. Sie teilt jedoch die Meinung des Stadtrats sowie der mehrheitlichen Raumplanungskommission und stimmt ihren Anträgen auf Gültigerklärung und Ablehnung des Volksbegehrens zu. Eine Tiefenhof-Passerelle wäre vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage reiner
Wunschbedarf und viel zu teuer. Die Stadt hat vorläufig gewichtigere Investitionen zutätigen. Zudem besteht mit der Passerelle beim Rietliau-Parkplatz bereits eine Querungsmöglichkeit in absolut zumutbarer Gehdistanz zum Seegüetli.
Charlotte M. Baer
SVP Fraktionschefin