, Charlotte M. Baer
Energieverbund Wädenswil: Ein sinnvolles Projekt im falschen Rechtskleid – und: Ja zur Ausgliederung der «Frohmatt»
Am 4. November 2024 wird der Gemeinderat u.a. mit dem Energieverbund Wädenswil und der Ausgliederung des Alterszentrums Frohmatt über zwei Geschäfte von höchster Tragweite und mit erheblichen politischen, finanziellen und organisatorischen Auswirkungen für Stadt und Bevölkerung beschliessen. Die einstimmige SVP-Fraktion stört sich an der Vorgehensweise von Stadtrat und Verwaltung. Der Stadtrat hatte die Daten des obligatorischen Urnengangs bereits angekündigt, bevor die Geschäfte überhaupt an die vorberatenden Kommissionen überwiesen worden sind. Damit setzte er die Gemeinderatsmitglieder unter immensen Zeitdruck, was angesichts der Gewichtigkeit der Vorlagen – gediegen gesagt – als suboptimal bezeichnet werden muss.
Energieverbund Wädenswil
Zudem hatte die Stadt beim Energieverbund bereits dermassen hohe Vorinvestitionen getätigt, dass den parlamentarischen Gremien nur noch ein sehr enger Spielraum für die Meinungsbildung verblieb. Gemäss Weisung 19/2024 will der Stadtrat zusammen mit der Energie 360 Grad AG den Energieverbund Wädenswil AG (EVW) als privatrechtliche Aktiengesellschaft gründen. Diesem soll die Aufgabe übertragen werden, einen oder mehrere Energieverbunde zur Wärme- und allenfalls Kälteversorgung zu betreiben. Die Stadt wird gesetzlich verpflichtet, einen Aktienanteil von mindestens 51% zu halten. Der EVW erhält keine Monopolstellung, sondern wird unter privatwirtschaftlichen Marktbedingungen operieren. Eine Grundversorgungspflicht gegenüber der Kundschaft (Bevölkerung) besteht nicht. Umgekehrt hat diese weder ein Recht noch eine Pflicht, sich einem Energieverbund anzuschliessen. Der Stadtrat beantragt für diese Vorlage einen Rahmenkredit von CHF 45 Mio., freilich nicht als Barauslage, sondern in Form von Aktienkapital, Kapitaleinlagereserven und Darlehen. In energietechnischer und ökologischer Hinsicht steht die einstimmige SVP-Fraktion durchaus hinter einem Seewasser-Energieverbund. Eine auf einheimischen und erneuerbaren Energien basierende Versorgungszukunft weg von fossilen Energieträgern ist sehr wohl im Sinne der SVP. Nicht einverstanden ist die grossmehrheitliche Fraktion hingegen mit dem Eigentümerkonzept des EVW. Mehrheitsbeteiligungen der öffentlichen Hand vertragen sich ihrer Ansicht nach nicht mit einer liberalen Marktwirtschaft. Entsprechend unterstützt sie den Minderheitsantrag der GRPK, die städtische Beteiligung auf 20% zu reduzieren. Dies einerseits um die finanziellen Risiken der Stadt einzuschränken und anderseits um den ohnehin schon arg strapazierten Staatshaushalt nicht weiter zu belasten. Ein von der mehrheitlichen GRPK beantragter Zusatzkredit von CHF 1 Mio. für weitere Planungsleistungen bis zum Urnengang, lehnt die einstimmige SVP-Fraktion klar ab. Obwohl rechtlich möglich und gutachterlich bestätigt, zeugt diese Vorgehensweise der Stadt von denkwürdiger Unprofessionalität. Es wäre ihre Aufgabe gewesen, anlässlich der Ausarbeitung von Weisung 29/2024 der gemeinderätlichen Meinungsbildung genügend Zeit einzuräumen und den entsprechenden Finanzierungsbedarf exakter zu planen.
Ausgliederung Alterszentrum Frohmatt
Zur Ausgliederung des Alterszentrums Frohmatt in eine selbständige Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck (Weisung 21/2024), jedoch zu 100% in städtischem Eigentum, sagt die SVP-Fraktion einstimmig Ja. Anders als beim EVW geht es hier um einen kraft Pflegegesetzgebung vorgeschriebenen Service public. Die Stadt ist verpflichtet, für die betagten und pflegebedürftigen Menschen bedarfsgerechte Langzeitinstitutionen zu schaffen. Während beim EVW lediglich die im entsprechenden Perimeter angesiedelten Einwohnerinnen und Einwohner profitieren, erbringt die künftige Alterszentrum Frohmatt AG Dienstleistungen für sämtliche Betagten Wädenswils. Nicht einverstanden ist die mehrheitliche SVP-Fraktion freilich mit dem Änderungsantrag der vorberatenden Sachkommission, wonach hochpreisige Pflegeangebote im residenziellen Bereich, kraft Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt und der AG ausgeschlossen werden sollen. Ferner sagt eine kleine Fraktionsminderheit Nein zu einer weiteren Ergänzung der Leistungsvereinbarung, wonach für die Bevölkerung im Berg ein Angebot anzustreben sei. Für die Gegnerschaft betreffen die beide Änderungsanträge Materien, die in den operativen Bereich der künftigen AG gehören und nicht von der Politik vorgegeben werden sollen. Insgesamt erhofft sich die SVP-Fraktion von der Frohmatt-Ausgliederung einen agileren Betrieb des Alterszentrums, vor allem aber auch deutliche Verbesserungen und Verschärfungen der Aufsichts- und Kontrollstrukturen. Das Aktienrecht bietet dazu einen umfassenden Gesetzesrahmen. Der künftige Verwaltungsrat, die Geschäftsführung sowie die Revisionsstelle zeichnen dafür verantwortlich, dass dieser auch umgesetzt und gelebt wird, damit inskünftig kriminellen Machenschaften, wie sie der ehemalige Frohmatt-Geschäftsführer jahrzehntelang unbemerkt betreiben konnte, möglichst ein Riegel geschoben wird! Sowohl der Bericht über die Administrativuntersuchung von Prof. Dr. Tomas Poledna als auch der Abschlussbericht der GRPK haben die Schwachstellen aufgezeigt und die Grundlagen für das künftige Vorgehen gelegt. Entsprechend unterstützt die einstimmige SVP-Fraktion den Antrag der GRPK auf Rückzug des Beschlussantrags zur Einsetzung einer PUK. Die SVP begrüsst überdies, dass die Stadt diese Berichte im Sinne des Transparenzgebots für die Bevölkerung allgemein zugänglich gemacht hat.
Charlotte M. Baer, SVP-Fraktionschefin