, Charlotte Baer

Boden-Initiative fördert unerwünschten Staatsbesitz an Grund und Boden

Mit Weisung 11/2023 beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat die Gültigerklärung und Ablehnung der Volksinitiative «Boden behalten – Wädenswil nachhaltig gestalten» (Boden-Initiative) von EVP, SP und Grünen. Die Boden-Initiative will eine neue Bestimmung in der Gemeindeordnung (GO) verankern mit dem Ziel eines grundsätzlichen Verkaufsverbots für Grundstücke in städtischem Eigentum. Lediglich in vier eng umschriebenen und abschliessend aufgezählten Ausnahmen soll eine Veräusserung noch gestattet sein. Davon unberührt ist die Abgabe von Land im Baurecht. Damit wollen die Initianten der Stadt einerseits Bodenreserven für öffentliche Zwecke wie die Errichtung von Infrastrukturbauten (bspw. Schulhäuser, Werkhöfe, Sportplätze) sichern. Anderseits soll die Stadt ihre Grundstücke nicht verkaufen, sondern bei Bedarf Dritten im Baurecht zum Gebrauch überlassen (bspw. für gemeinnütziges Wohnen). Das generiert Erträge in Form von Baurechts- oder Mietzinsen. Nach Ablauf der Verträge können zukünftige Generationen wieder neu über den Verwendungszweck des städtischen Grundeigentums entscheiden und die Stadt in ihrem Sinne weiterentwickeln. Boden als kostbares Gut und «Tafelsilber» der Stadt soll auf höchster kommunaler «Verfassungsstufe» und damit in der GO geschützt werden. Der Stadtrat lehnt die Boden-Initiative als zu starr und zu einschränkend ab. Dabei beruft er sich auf seine Immobilienstrategie für Liegenschaften im Finanzvermögen, zumal nur solche von der Volksinitiative überhaupt betroffen wären.  Diese Immobilienstrategie basiert auf den drei Pfeilern Kaufen, Verkaufen und Investieren. Ein Ausverkauf möglichst vieler Immobilien, wie es die Befürwortenden der Boden-Initiative befürchten, ist indessen nicht beabsichtigt. Hingegen sollen Parzellen abgestossen werden, welche für öffentliche Zwecke nicht nutzbar sind. Die einstimmige SVP-Fraktion unterstützt die stadträtliche Position. Zwar ist es ihres Erachtens nicht Aufgabe des Stadtrats, in den Immobilienhandel einzusteigen und eine Eigendynamik zu entwickeln, welche der Gemeinderat letztlich nur noch absegnen könnte. Zu diesem Zweck wurden jedoch bereits anlässlich der GO-Reform die Finanzkompetenzen so angesetzt, dass der Gemeinderat – und über das fakultative Referendum auch die Stimmberechtigten – bereits ab einem Grundstückwert von CHF 4 Mio. mitbestimmen können. Ferner macht es durchaus Sinn, (Bau)land für öffentliche Zwecke zu sichern. Aber auch hier geht die Boden-Initiative nach Auffassung der SVP eindeutig zu weit. So kann und darf es nicht Aufgabe des Staates sein, Land für zukünftige Generationen sichern zu müssen. Auch Land in Privatbesitz bleibt künftigen Generationen erhalten und «verschwindet» nicht einfach. Zudem auferlegen die äusserst restriktiven Verkaufsmöglichkeiten des Initiativtexts dem Stadtrat zu starre Fesseln und fördern den Staatsbesitz an Grund und Boden. Schliesslich ist die Volksinitiative aus formellen Gründen abzulehnen. Die GO ist ein Organisationserlass über die Funktionsweise der Gemeinde und ihrer Organe, der weder mit Parteiprogrammpunkten des linken noch des bürgerlichen Lagers ergänzt werden soll.

Charlotte M. Baer
SVP Fraktionschefin