, Charlotte M. Baer
Ersatzneubau Büelenhäuser – Von Anfang an falsch aufgegleist!
Mit Weisung 15/2023 beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat einen Verpflichtungskredit von CHF 15.5 Mio. +/-15% für den Ersatzneubau der beiden Wohnhäuser Büelenstrasse 5/7 mit insgesamt 12 preisgünstigen Wohnungen auf dem MEWA-Areal. Die Stadt Wädenswil ist Mitglied eines tripartiten Baukonsortiums, welches die sog. Gartenhäuser A–C der neu entstehenden Siedlung realisieren wird. Sie plant ein freistehendes Mehrfamilienhaus mit 26 Wohnungen. Vorgesehen ist ferner eine Tiefgarage, deren Zufahrt über das Baufeld B der Stadt führt. Die Stadt beabsichtigte anfänglich, preisgünstigen Wohnraum zu errichten und im Baurecht an eine gemeinnützige Trägerschaft abzugeben, was indessen misslang. Das aus einem vom Baukonsortium lancierten Konkurrenzverfahren hervorgegangene Sieger- und spätere Richtprojekt ist für preisgünstige Wohnungen völlig ungeeignet. Das auserwählte Architekturbüro ist auf Projekte im gehobenen Preissegment spezialisiert. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bauherrschaften das Richtprojekt zwingend übernehmen müssen. Vor diesem Hintergrund entschloss sich der Stadtrat, auf besagtem Grundstück stattdessen 26 altersgerechte Wohnungen zu realisieren. Zielgruppe sind Seniorinnen und Senioren des gehobenen Mittelstands, welche vorzugsweise bereits in Wädenswil wohnhaft sind. Um aber nicht eine Klientel staatlich zu unterstützen, die dies finanziell gar nicht braucht, soll das Projekt – wie der Stadtrat zusichert – nicht mit Steuergeldern finanziert werden, sondern eine Rendite abwerfen. Mit dem Mehrwertausgleich von CHF 1.72 Mio., welcher die MEWA AG an die Stadt bezahlt und der auf den Verpflichtungskredit angerechnet wird, sollen Gemeinschaftsräume und eine grosse Terrasse auf dem Dachgeschoss der Liegenschaft realisiert werden. Deren Nutzung ist zwar hauptsächlich auf die Bedürfnisse der älteren Bewohnenden des Hauses ausgerichtet, doch sollen die Räume dem ganzen Quartier als Treffpunkt zur Verfügung stehen. Die einstimmige SVP-Fraktion unterstützt zwar sehr, dass sich die Stadt für in Wädenswil ansässige und steuerzahlende betagte Menschen engagiert. Vorliegendenfalls verurteilt sie indessen die gesamte Vorgehensweise der Stadt aufs Schärfste. So ist es keine öffentliche Kernaufgabe, sich an privaten Baukonsortien zu beteiligen und als Bauherrin aufzutreten. Auch die Absicht, im fraglichen Gartenhaus B preisgünstigen Wohnraum zu errichten, erwies sich als komplette Fehleinschätzung. Preisgünstige Wohnungen müssen von Beginn weg so geplant und können nicht einem verbindlichen Luxus-Richtprojekt «aufgepfropft» werden – weder durch die Stadt selbst noch durch eine gemeinnützige Trägerschaft. Die Umschwenkung auf altersgerechten Wohnraum wird von der SVP-Fraktion zwar begrüsst, ist indessen ein Notanker. Die Stadt steht enorm unter Zugzwang, zumal das Baukonsortium stark gemeinschaftlich agiert. Zeitliche Verzögerungen hätten kostspielige Synergieverluste zur Folge. Ein Aussteigen aus dem Projekt brächte einen immensen Reputationsschaden sowie Entschädigungsforderungen in Millionenhöhe der anderen Konsortiumspartner. Stadt- und Gemeinderat stehen buchstäblich mit dem Rücken zur Wand. Wie auch immer sie sich entscheiden, es kostet – und zwar viel! Für die SVP-Fraktion ist dieses Geschäft eine Zumutung! Einzig die – freilich erst auf gründliches Nachforschen der vorberatenden Sachkommission gemachte – Zusicherung des Stadtrats, dass keine Steuergelder investiert werden sollen, verschafft ihr etwas Genugtuung. Um letztlich einen Scherbenhaufen zu vermeiden, folgt die SVP-Fraktion der sehr kritisch vorgegangenen Sachkommission und sagt Ja zur Weisung 15, allerdings begeisterungslos und zähneknirschend! Zugleich appelliert sie eindringlich an den Stadtrat, sich inskünftig von derartigen Projekten fernzuhalten. Den Minderheitsantrag der Sachkommission auf Splittung der Mehrwertabgabe lehnt die SVP-Fraktion einstimmig ab. Einhellig Ja sagt die Fraktion hingegen zur Weisung 18/2024 sowie zu den Anträgen der vorberatenden GRPK über die Teilrevision des Gasreglements, wonach die Abgeltung des unternehmerischen Risikos der Gasversorgung auf eine korrekte Rechtsgrundlage gestellt werden soll.
Charlotte M. Baer
SVP Fraktionschefin