Kommunale Volksinitiative "Mindestabstand von Windrädern"
Initiativtext:
Die Bau- und Zonenordnung der Stadt Wädenswil wird wie folgt ergänzt:
Der Abstand zwischen einer industriellen Windenergieanlage (Nabenhöhe ab 30 Meter) und bestehenden zeitweise oder dauerhaft bewohnten Gebäuden muss mindestens 1’000 Meter betragen.
Begründung:
Der Zürcher Regierungsrat möchte im ganzen Kantonsgebiet bis zu 240 Meter hohe Windräder aufstellen. Dafür wurde auch im Gebiet Wädenswiler Berg in Wädenswil ein sogenanntes «Potenzialgebiet» ausgeschieden. Es ist mit kantonalen Plangenehmigungsverfahren zu rechnen, mit denen die Mitspracherechte der Gemeinden ausgehebelt werden sollen. Riesige Windkraftanlagen bringen Gefahren und Belästigungen für die Anwohnerschaft mit sich (z.B. Eiswurf, Lärm, Infraschall, oszillierende Beschattung, Lichtverschmutzung durch rote Blinklichter in der Nacht, Beeinträchtigung der Umwelt durch massive Fundamente und geteerte Zufahrtsstrassen im Wald). Deshalb soll ein Mindestabstand von 1’000 Metern eingeführt werden. Die Gesetzgebung auf nationaler Ebene ist veraltet. Deshalb haben einige Kantone und Gemeinden selbst Mindestabstände von Windrädern eingeführt, was vom Bundesgericht als rechtens bezeichnet wurde. Sie orientieren sich damit an Regelungen im nahen Ausland, wo man mehr Erfahrungen mit Windenergieanlagen hat. Auch in der Stadt Wädenswil braucht es nun zum Schutz von Anwohnern und Erholungssuchenden zeitgemässe Abstandsregelungen für Windräder